Rechtsanwältin Friederike Freese
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Arbeitsrecht 01. Januar 2025· 3 Min. Lesezeit

Mindestlohn steigt auf 12,82 € – Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung geplant.

Quelle / Grundlage: Mindestlohnkommission / § 1 MiLoG

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Mindestlohn 2025: 12,82 € pro Stunde

Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € brutto pro Stunde angehoben. Zuvor lag er bei 12,41 €. Die Mindestlohnkommission hat die Anhebung auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen.

Wer profitiert?

Besonders Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich profitieren von der Erhöhung: Verkäufer, Pflegekräfte, Reinigungskräfte und Minijobber. Auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) wurde entsprechend angepasst.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, den neuen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Wer weniger zahlt, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 €. Die Nachzahlungspflicht gilt rückwirkend für den gesamten betroffenen Zeitraum.

Praktische Bedeutung

Arbeitnehmer, die weniger als 12,82 € pro Stunde erhalten, sollten dies umgehend beim Arbeitgeber ansprechen oder rechtliche Beratung suchen. Lohnforderungen können im Regelfall bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Was droht bei Verstößen?

  • Bußgelder für Arbeitgeber bis zu 500.000 €
  • Nachzahlungspflicht für den Arbeitnehmer
  • Eintrag in das Schwarzarbeitsregister

Wenn Sie den Verdacht haben, unter dem Mindestlohn bezahlt zu werden, oder Fragen zur korrekten Berechnung Ihres Lohns haben, sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen.

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