Rechtsanwältin Friederike Freese
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Verkehrsrecht 05. November 2024· 3 Min. Lesezeit

BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht verwertbar

Der BGH hat entschieden: Dashcam-Videos dürfen im Unfallprozess als Beweismittel eingesetzt werden – trotz datenschutzrechtlicher Bedenken.

Quelle / Grundlage: BGH, Az. VI ZR 233/17 und Folgeentscheidungen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Dashcam vor Gericht: Was gilt?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage: Wer hat Schuld? Dashcam-Aufnahmen können dabei entscheidend sein – und der Bundesgerichtshof hat ihre Verwertbarkeit im Zivilprozess grundsätzlich bejaht.

Das BGH-Grundsatzurteil

Der BGH hat in seinem Leiturteil (Az. VI ZR 233/17) und Folgeentscheidungen klargestellt: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel in zivilrechtlichen Unfallprozessen grundsätzlich verwertbar, auch wenn die permanente Aufzeichnung datenschutzrechtlich problematisch ist.

Das Gericht macht eine Abwägung: Das Beweisinteresse des Geschädigten kann das Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegen – insbesondere wenn keine andere Beweismöglichkeit besteht.

Wann ist eine Dashcam datenschutzkonform?

  • Anlassbezogene Aufzeichnung (nur bei Ereignis speichern, Rest automatisch löschen) ist besser als Daueraufzeichnung
  • Keine Aufzeichnung im öffentlichen Raum ohne Anlassfall ist datenschutzrechtlich sicherer
  • Kameras sollten nur den Bereich direkt vor dem Fahrzeug erfassen

Praktische Bedeutung

Wenn Sie nach einem Unfall über Dashcam-Material verfügen: Sichern Sie die Aufnahme sofort. Lassen Sie prüfen, ob die Verwertung in Ihrem konkreten Fall möglich ist – wir helfen Ihnen dabei.

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