Rechtsanwältin Friederike Freese
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Verkehrsrecht 22. Juni 2024· 4 Min. Lesezeit

Cannabis & Autofahren: Neuer THC-Grenzwert – Was gilt seit 2024?

Mit der Cannabis-Legalisierung gilt seit 2024 ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut für Autofahrer. Was das bedeutet – auch für medizinische Nutzer.

Quelle / Grundlage: § 24a StVG / Cannabisgesetz (CanG)

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Cannabis und Führerschein: Die neue Rechtslage

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 hat Deutschland Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Gleichzeitig wurden die Regelungen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss neu geregelt.

Der neue Grenzwert

Für den Straßenverkehr gilt seit dem 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob der Konsum legal war.

Was droht bei Überschreitung?

  • Ersttäter: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt Flensburg
  • Wiederholungstäter: Bis zu 3.000 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
  • Bei Gefährdung: Strafrecht, MPU-Anordnung möglich

Besonderheit: Mischkonsum mit Alkohol

Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, riskiert schon bei 0,0 Promille eine Ahndung – der Alkohol-Grenzwert gilt bei gleichzeitigem THC-Nachweis nicht mehr.

Medizinische Nutzer

Auch wer Cannabis auf Rezept nimmt, muss die Grenzwerte einhalten. Eine ärztliche Verordnung schützt nicht vor dem Fahrerlaubnisentzug, wenn der Grenzwert im Straßenverkehr überschritten wird.

Haben Sie einen Bescheid wegen Cannabis am Steuer erhalten? Handeln Sie schnell – die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.

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