Cannabis & Autofahren: Neuer THC-Grenzwert – Was gilt seit 2024?
Mit der Cannabis-Legalisierung gilt seit 2024 ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut für Autofahrer. Was das bedeutet – auch für medizinische Nutzer.
Quelle / Grundlage: § 24a StVG / Cannabisgesetz (CanG)
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.
Cannabis und Führerschein: Die neue Rechtslage
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 hat Deutschland Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Gleichzeitig wurden die Regelungen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss neu geregelt.
Der neue Grenzwert
Für den Straßenverkehr gilt seit dem 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob der Konsum legal war.
Was droht bei Überschreitung?
- Ersttäter: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt Flensburg
- Wiederholungstäter: Bis zu 3.000 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
- Bei Gefährdung: Strafrecht, MPU-Anordnung möglich
Besonderheit: Mischkonsum mit Alkohol
Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, riskiert schon bei 0,0 Promille eine Ahndung – der Alkohol-Grenzwert gilt bei gleichzeitigem THC-Nachweis nicht mehr.
Medizinische Nutzer
Auch wer Cannabis auf Rezept nimmt, muss die Grenzwerte einhalten. Eine ärztliche Verordnung schützt nicht vor dem Fahrerlaubnisentzug, wenn der Grenzwert im Straßenverkehr überschritten wird.
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