Rechtsanwältin Friederike Freese
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Verkehrsrecht 15. Januar 2025· 3 Min. Lesezeit

Bußgeldkatalog 2025: Höhere Strafen für Handy am Steuer und Parkverstöße

Wer 2025 am Steuer zum Handy greift oder auf Geh- und Radwegen parkt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Quelle / Grundlage: StVO / BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Bußgeldkatalog 2025: Was gilt jetzt?

Der Bußgeldkatalog wurde in den vergangenen Jahren schrittweise verschärft. Wer die aktuellen Bußgelder kennt, kann gezielt Fehler vermeiden – und weiß, wann sich ein Einspruch lohnt.

Handy am Steuer

Das Telefonieren ohne Freisprechanlage am Steuer wird seit der Verschärfung mit 100 € und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 150 €, bei einem Unfall auf 200 € – jeweils mit Flensburg-Punkt.

Parkverstöße

VerstoßBußgeld
Parken auf Gehweg55 €
Parken auf Radweg55–100 €
Parken in zweiter Reihe (mit Behinderung)80–100 €
Halten im Halteverbot25–35 €

Wann lohnt ein Einspruch?

Bei Bußgeldbescheiden lohnt sich immer eine Prüfung: Wurden Messgeräte korrekt kalibriert? Ist der Tatvorwurf korrekt? Wurde die Anhörungsfrist gewahrt? Viele Verfahren werden nach Einspruch eingestellt oder reduziert.

Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids.

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