Rechtsanwältin Friederike Freese
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Mietrecht 01. März 2025· 4 Min. Lesezeit

Betriebskostenabrechnung: Diese Fehler machen Vermieter – und was Sie dagegen tun können

Betriebskostenabrechnungen sind häufig fehlerhaft. Fristen, falsche Verteilerschlüssel oder fehlende Belege können zur Unwirksamkeit führen – zum Vorteil des Mieters.

Quelle / Grundlage: BGH, VIII ZR – Entscheidungen zu § 556 BGB

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Betriebskostenabrechnung: Ihre Rechte als Mieter

Jedes Jahr flattern Millionen Betriebskostenabrechnungen in deutsche Briefkästen. Viele davon sind fehlerhaft – häufig zulasten der Mieter. Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Entscheidungen klare Standards gesetzt.

Die 12-Monatsfrist – ein häufiger Fehler

Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Kommt sie zu spät:

  • Nachforderungen des Vermieters sind ausgeschlossen
  • Guthaben des Mieters bleiben trotzdem fällig

Häufige Formfehler die zur Unwirksamkeit führen

  • Fehlende oder falsche Verteilerschlüssel (z.B. nach Personenzahl statt Wohnfläche ohne Vereinbarung)
  • Nicht umlagefähige Kostenpositionen (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen)
  • Fehlende Gesamtkosten einer Position
  • Nicht nachvollziehbare Rechenfehler

Belegeinsicht – Ihr Recht

Als Mieter haben Sie das Recht auf Belegeinsicht in alle Belege, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter muss Ihnen auf Anfrage Einsicht gewähren.

Was tun bei Zweifel?

Haben Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Betriebskostenabrechnung? Lassen Sie diese professionell prüfen – die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwände ausgeschlossen.

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